06.11.2024
StellenausschreibungBewerbungsfrist: 26. November 2024
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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Landesrechnungshofes Brandenburg.
Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) ist im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tätig, denn er prüft die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Steuergelder. Auf diesen Seiten finden Sie u. a. Informationen über die Aufgaben, die Rechtsstellung und die Organisation des LRH.
Um die Tätigkeit des Landesrechnungshofes zu veranschaulichen, wurde eine komplette Prüfung vom Anfang bis zum Ende mit ihren Einzelschritten in einem Schema, dem Prüfungsverlauf, dargestellt. Die Ergebnisse der Prüfungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Diese teilt der Landesrechnungshof nach dem Gesetz ausschließlich den geprüften Stellen mit. Bedeutende Ergebnisse ausgewählter Prüfungen werden jedoch einmal im Jahr für den Landtag zusammengefasst und in Form von Jahresberichten der Öffentlichkeit vorgestellt. Aber auch die Beratungsberichte sind öffentlich zugänglich. Zunehmend wirkt der Landesrechnungshof nicht nur als Mahner, sondern als Berater von Parlament und Verwaltung, die letztlich Sachwalter der ihnen anvertrauten Steuergelder sind. Die Arbeit des LRH ist erfolgreich, wenn geprüfte Stellen die ausgesprochenen Empfehlungen aufgreifen oder sogar schon bereits während noch laufender Prüfungen umsetzen.
Unter Bürgeranliegen nimmt der LRH gerne konkrete Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern entgegen. Diese werden im Zuge der internen Planung sorgfältig daraufhin geprüft, ob und gegebenenfalls welche Prüfungen darauf aufbauen können.
Bürgerinnen und Bürger wenden sich jedoch auch oft mit Hinweisen im kommunalen Bereich an den LRH und sind enttäuscht, wenn diese Anliegen nicht aufgegriffen werden können. Denn anders als in fast allen Bundesländern ist der Landesrechnungshof im Land Brandenburg nicht für die Kommunalprüfung zuständig. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt dem Kommunalen Prüfungsamt im Ministerium des Innern und für Kommunales, das auch für die Kommunalaufsicht zuständig ist.
Die Frage der Zuständigkeit für die Kommunalprüfung ist immer wieder Gegenstand Parlamentarischer Debatten, so etwa in der Sitzung des Landtages vom 16. Dezember 2016 (ab Seite 3865 unten).
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